





Änderung des TKModG zum 01.12.2021 erfordert für Netzbetreiber schnelles Handeln!
mit dem am 1. Dezember 2021 in Kraft tretenden Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) und dem ebenfalls an diesem Tag in Kraft tretenden Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) regelt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Endnutzerverzeichnisse in Deutschland neu. Endnutzerverzeichnisse werden künftig nicht mehr als „Universaldienstleistung“ angesehen und gehören damit nicht mehr zu den vom Staat garantierten, am Markt verfügbaren Dienstleistungen.
Wichtig für Sie: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Endnutzer), also Ihre Kunden, haben aber gleichwohl gemäß § 17 TTDSG einen Anspruch auf Veröffentlichung ihrer Daten in einem Endnutzerverzeichnis, der sich unmittelbar gegen Sie als Netzbetreiber richtet. Daneben haben Sie als Netzbetreiber die Verpflichtung, diese Endnutzerdaten (z.B. Standarddaten wie Nachname, Vorname, Telefonnummer usw.) an Anbieter von Auskunfts- und Verzeichnismedien weiterzugeben (§ 18 TTDSG).
Wir möchten als die DTM Deutsche Tele Medien GmbH auch zukünftig mit unserem DTM DATASERVICE gewährleisten, dass die Einträge Ihrer Kunden weiterhin im Sinne des gesetzlich geregelten Veröffentlichungsanspruchs in Auskunfts- und Verzeichnismedien veröffentlicht werden. Zudem bieten wir an, die Daten Ihrer Endnutzer zu verwalten und Ansprüche von Dritten auf Zurverfügungstellung dieser Daten zu managen.
IHR BENEFIT ALS NETZBETREIBER
Wir möchten Sie in Zukunft gerne zu interessanten Konditionen und Rahmenbedingungen direkt bei der Umsetzung Ihrer gesetzlichen Verpflichtung unterstützen.
Zukünftig – ab Inkrafttreten des TKModG am 01.12.2021 – liefern Sie Ihre Teilnehmerdaten an uns und wir kümmern uns um den Rest. Damit gewährleisten wir die nationale Veröffentlichung der Einträge in unseren Medien.
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3
GUTE GRÜNDE.
DARUM SIND WIR
DER RICHTIGE PARTNER.
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ERFAHRUNG & KOMPETENZ

Wir befassen uns seit Jahrzehnten mit professionellem Eintragsmanagement (Datenanlieferung, -verknüpfung, -qualifizierung, -auslieferung) und stellen jährlich und aktualisiert die Veröffentlichung sämtlicher Teilnehmerdaten in unseren Medien sicher. Wir verfügen über qualifiziertes Personal und einen professionellen Kundenservice, der sich mit Fragen rund ums Eintragsmanagement bestens auskennt (Eintragspflege, -bearbeitung).
DATENSICHERHEIT

Uns steht dabei eine erprobte und belastbare technische Infrastruktur mit Server-Standort Deutschland zur Verfügung (u.a. über SFTP-Server der DTM). Hierdurch ist stets ein vertrauensvoller und seriöser Umgang mit Ihren Daten nach höchsten Datenschutzanforderungen sichergestellt.
STARKES NETZWERK

Zusammen mit rund 100 Partnerfachverlagen verfügen wir über ein flächendeckendes Netzwerk „Made in Germany“ als Fundament für die lückenlose Verbreitung unserer Auskunftsmedien.
ÜBER UNS
Gemeinsam mit rund 100 regionalen Partnerverlagen sind wir Mitherausgeber und -verleger der bekannten Verzeichnismedien Das Örtliche, Das Telefonbuch und Gelbe Seiten.
In Zeiten der immer unüberschaubaren Angebots- und Datenvielfalt bieten unsere Medien seit jeher einen echten Mehrwert, da sie den Menschen Orientierung in einer immer komplexeren Welt geben und eine wertvolle Entscheidungshilfe darstellen.
59,1 % der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben unsere Verzeichnisse im Jahre 2020 genutzt – das sind fast 2,5 Milliarden Nutzungen pro Jahr1. Unsere Medien liefern crossmedial seit jeher hilfreiche private und gewerbliche Kontaktinformationen und sind gerade für die vielen kleinen und mittelständischen Betriebe in Deutschland eine unverzichtbare Plattform, um von Menschen gefunden zu werden.
Für mehr als 95% der Nutzer sind die Verzeichnisse eine seriöse und verlässliche Informationsquelle und ca. 90% der Nutzer bewerten diese als wichtige Informationsquelle in der Region1.
1GfK-Studie zur Nutzung der Verzeichnismedien 2021; repräsentative Befragung von 15.849 Personen ab 16 Jahren, Sep. 2021
FAQ DTM DATASERVICE
Mit dem am 1. Dezember 2021 in Kraft tretenden Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) und dem ebenfalls an diesem Tag in Kraft tretenden Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) regelt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Endnutzerverzeichnisse in Deutschland neu.
Insbesondere werden Endnutzerverzeichnisse künftig nicht mehr als „Universaldienstleistung“ angesehen und gehören damit nicht mehr zu den vom Staat garantierten, am Markt verfügbaren Dienstleistungen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Endnutzer), also Ihre Kunden, haben wie bisher auch einen Anspruch auf Veröffentlichung ihrer Daten in einem Endnutzerverzeichnis gemäß § 17 TTDSG, der sich unmittelbar gegen den jeweiligen Netzbetreiber richtet. Daneben haben Sie als Netzbetreiber die Verpflichtung, diese Endnutzerdaten (z.B. Standarddaten wie Nachname, Vorname, Telefonnummer usw.) an Anbieter von Auskunfts- und Verzeichnismedien weiterzugeben (§ 18 TTDSG).
Wenn wir Sie von der Erfüllung Ihrer Pflichten aus §§ 17, 18 TTDSG entlasten sollen, benötigen wir die von Ihren Kunden zur Veröffentlichung freigegeben Eintragsdaten (Basis- & Zusatzdaten) wie z.B.:
- Vorname / Nachname
- Straße / Hausnummer
- Postleitzahl / Ort
- Vorwahl / Rufnummer
- Eintragsart (geschäftlich / privat / behördlich)
- Ggf. falls vorhanden Berufs-/Geschäftsbezeichnung
Zudem ist es wichtig für uns zu wissen, ob die Datennutzung in den Printverzeichnissen und/oder elektronisch erfolgen soll.
Wir werden dann mit Ihnen gemeinsam die weiteren Schritte zum Vertrag und den technischen Details zur Bereitstellung der Daten besprechen und würden uns freuen, wenn wir uns einig werden.
Die DTM Deutsche Tele Medien GmbH ist gemeinsam mit rund 100 regionalen Partnerfachverlagen als Mitherausgeber der Verzeichnismedien Das Telefonbuch, Gelbe Seiten und Das Örtliche ist schon viele Jahrzehnte der verlässliche Ansprechpartner für Unternehmen und Privatpersonen für die Veröffentlichung von Einträgen in den (Online-)Verzeichnissen. Daneben veröffentlicht die DTM Deutsche Tele Medien GmbH, die von der Deutsche Telekom angelieferten Endnutzerdaten aller Netzbetreiber.
Schon bisher bedingt die Veröffentlichung von Daten in einem Endnutzerverzeichnis und die Belieferung von Endnutzerdaten an die Anbieter von Auskunfts- und Verzeichnismedien naturgemäß auch den Umgang mit einer Vielzahl personenbezogener Daten. Die DTM Deutsche Tele Medien GmbH kann entsprechend auf eine langjährige Expertise im Bereich Datenschutzrecht und der datenschutzkonformen Verarbeitung der Endnutzerdaten, insbesondere im Umfeld von Verzeichnismedien, vorweisen.
Datenschutz und Datensicherheit hat für die DTM Deutsche Tele Medien GmbH seit jeher eine sehr hohe Priorität und wir möchten, dass Kunden und Kooperationspartner ihre personenbezogenen Daten in sicheren Händen wissen. Die DTM Deutsche Tele Medien GmbH stellt deshalb durch verschiedene Maßnahmen sicher, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur unter strenger Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und zukünftig des Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) erfolgen.
Im Hinblick auf das äußerst komplexe und dynamische Rechtsgebiet Datenschutzrecht und der Umsetzung der zahlreichen Anforderungen ist die DTM Deutsche Tele Medien GmbH ein verlässlicher Partner.
Sie können uns daher die Daten Ihrer Kunden anvertrauen, so dass Sie dem Anspruch Ihrer Kunden auf Veröffentlichung ihrer Daten in einem Endnutzerverzeichnis gerecht werden können und gleichzeitig die Anforderungen des Datenschutzrechts einhalten.
Schon jetzt hat DTM ein technisches und organisatorisches Umfeld geschaffen, um der Verarbeitung und Veröffentlichung einer Vielzahl von personenbezogenen Daten, gerade auch im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit, gerecht zu werden.
Wir möchten auch zukünftig mit unserem DTM Dataservice den Veröffentlichungsanspruch in Auskunfts- und Verzeichnismedien Ihrer Kunden umsetzen und dabei die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen gewährleisten. Zudem planen wir, die Daten Ihrer Endnutzer zu verwalten und Ansprüche von Dritten auf Zurverfügungstellung dieser Daten zu managen als auch datenschutzrechtliche Anfragen zu bearbeiten.